Gasheizungen

Nur unter gewissen Bedingungen erlaubt

Gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 darf bei einem Ersatz der Wärmeerzeugung in  Bauten mit Wohnnutzung der massgebende Bedarf für Heizung und Warmwasser lediglich zu 90 % mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die restlichen 10 % sind durch erneuerbare Energien oder durch baulich-technische Massnahmen zu decken. Von diesen Auflagen befreit sind Bauten, die mindestens der GEAK-Kategorie D entsprechen oder nach Minergie zertifiziert sind.

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Ersetzen Sie die Gasheizung mit einer neuen Heizung, können Sie spürbare Einsparungen bei den Energiekosten zum Heizen realisieren. Beim Wechsel auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien profitieren Sie sogar von attraktiven Fördergeldern. Dies spricht in den meisten Fällen für einen Ersatz einer Gasheizung. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende.

Gasheizungen bestechen durch den geringen Platzbedarf. Die Verbrennung ist bedingt durch den gasförmigen Aggregatszustand gegenüber der Ölheizung leicht im Vorteil und verbrennt dadurch emissionsärmer als Oel.